Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Angebote
Wir versichern, dass wir vom Eigentümer oder einem nachweislich Bevollmächtigten beauftragt und befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten. Unsere Angebotsangaben basieren auf die uns erteilten Informationen vom Anbieter. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie – den Adressaten – bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer oder Bevollmächtigten zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

2. Vorkenntnis und Mitursächlichkeit
Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle innerhalb 3 Tagen per Einschreiben mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe unserer Informationen an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg geworden und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

3. Provisionsanspruch
Ein Provisionsanspruch ist auch für den Fall zu beachten, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller und rechtlicher Art berühren den Provisionsanspruch nicht. Die Verpflichtung zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung gilt auch für den Fall der Objektverschiedenheit (Abschluss über ein anderes dem Vertragspartner gehörenden Objektes), da der Interessent erst durch Vorliegen unseres Angebotes Kenntnis von der Existenz und Person des Verkäufers/Vermieters erhalten konnte und ohne Kenntnis dessen der Interessent mit diesem keinen Vertrag hätte abschließen können. Provisionspflichtig sind folgende Geschäfte: Abschlüsse mit einem von der Maklerfirma nachgewiesenen Verkäufer, Vermieter, Verpachter (Grundstücks- oder Hauseigentümer), ohne Rücksicht auf ein bestimmtes Objekt innerhalb fünf Jahren nach Vertragsschluß. Objektanschriften ohne Anschrift des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers sowie Ersatz-, Zusatz- bzw. Ergänzungsgeschäfte fallen ebenso darunter.

4. Fälligkeit der Provision
Unsere Provision wird bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist ohne Abzug, acht Tage nach Rechnungserstellung, zahlbar. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 3,5% p.a. über dem aktuellen Basiszins fällig.

5. Provisionssätze
An Maklerprovision, einschließlich der gültigen Mehrwertsteuer sind zu zahlen:

– bei An- und Verkauf
5,95% des vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreises von Haus- und Grundbesitz sowie Eigentumswohnungen
3,57% bei der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum, berechnet vom Gesamtpreis bzw. Gesamtaufwendungen für Grundstück und Bauleistungen einschließlich Nebenleistungen: vom Erwerber
3,57% Erbbaurechte, berechnet vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten: vom Erwerber
1,19% Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes: vom Berechtigten
– bei Vermietung und Verpachtung, zahlbar vom Mieter/Pächter
2,38 Nettomonatsmieten (einschließlich der gültigen Mehrwertsteuer) bei wohnwirtschaftlichen Objekten
3,57 Nettomonatsmieten (einschließlich der gültigen Mehrwertsteuer) bei gewerblichen Objekten

Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs-, und Nebenkosten sowie die Mehrwertsteuer. Alle oben genannten Provisionssätze enthalten die derzeit gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig ist.

6. Alleinauftrag
Alle Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart.

7. Tätigkeit für den ersten Vertragsteil
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu sein.

8. Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss Sofern auf Grund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit hinzuweisen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben weiterhin Anspruch auf die Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehender Nebenabreden.

9. Beendigung des Auftrages
Sollte ein von uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

10. Teilunwirksamkeitsklausel
Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenbach am Main

ZAPORE Immobilien Consulting

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